mitgliedsschaft

 

 

      Mitgliedschaft

 

Vom Verein unterstützte Erwerbstätige können nicht Mitglieder des Vereins sein.   Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.  Gönnermitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.

 

 

 

Mitglieder von Plattform sind natürliche und juristische Personen, welche die Zielsetzungen von 

 

Plattform durch termingerechte  Leistung des Jahresbeitrages mittragen. 

 

Es gibt folgende Mitgliederkategorien: 

 

I             Aktivmitgliedschaft: Aktivmitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein. Der Aktivmitgliederbeitrag beträgt jährlich 500 Schweizer Franken.

 

II           Gönnermitgliedschaft:  Gönnermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Der Gönnermitgliederbeitrag beträgt jährlich 120 Schweizer Franken für natürliche Personen und 500 Schweizer Franken für juristische Personen. Gönnermitglieder besitzen kein Wahl oder Stimmrecht.

 

III          Abonnementen: Der Abonnementen-Beitrag beträgt 30 Schweizer Franken im Jahr. Sie sollen jedes Mal eine Lokalzeitung bekommen. Sie haben weder für Vereins- noch für die lokalen Entscheidungen ein Wahl oder Stimmrecht. Ohne ein Abonnement darf unten genanntes Zielpublikum die Lokalzeitung beziehen und das Treff-Lokal besuchen:

 

a)  Lokale Arbeitgeber  und Lokalen Produktherstellern/innen

 

b)  Vereine, Verbände 

 

c)  Gemeinden 

 

d)  Lokale Kulturgruppen mit verschiedenen Nationalitäten

 

e) Jugendliche & Senioren

 

f) Menschen, die alltägliche Bedürfnisse haben sowie neue Migranten, Invalide, Sozialbezüger, Arbeitslose und Obdachlose.

 

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

Haftung: Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe des Jahresbeitrages begrenzt.